Pflichtveröffentlichungen
Gemäß § 56 iVm § 4 Abs 2 Satz 1 VGG hat die MPLC folgende Informationen auf ihrer Website zu veröffentlichen:
- Gesellschaftsvertrag;
- Wahrnehmungsbedingungen, das sind im Falle der MPLC Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Lizenzvereinbarung (Licensing Agreement);
- Tarife;
- Liste der vertretungsbefugten Personen laut Gesellschaftsvertrag;
- Verteilungsplan;
- Allgemeine Grundsätze für vorgenommene Abzüge von den Einnahmen.