Pflichtveröffentlichungen

 

Gemäß § 56 iVm § 4 Abs 2 Satz 1 VGG hat die MPLC folgende Informationen auf ihrer Website zu veröffentlichen: 

  1. Gesellschaftsvertrag;
  2. Wahrnehmungsbedingungen, das sind im Falle der MPLC Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Lizenzvereinbarung (Licensing Agreement);
  3. Tarife;
  4. Liste der vertretungsbefugten Personen laut Gesellschaftsvertrag;
  5. Verteilungsplan;
  6. Allgemeine Grundsätze für vorgenommene Abzüge von den Einnahmen.