Die MPLC Repertoirelizenz
Mit einer Repertoirelizenz wird dem Lizenznehmer das Vorführungsrecht (§ 19 Abs. 4 UrhG) und das Recht der öffentlichen Wahrnehmbarmachung (§ 22 UrhG) für den im Lizenzvertrag genannten Ort für Filme gemäß der Titelliste übertragen. Die Mindestdauer der Lizenz beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch, sollte sie nicht 60 Tage vorab gekündigt worden sein.
Vorteile:
- Die Jahresgebühr richtet sich nach Art und Größe Ihres Schauplatzes.
- Es besteht keine Berichterstattungspflicht bezüglich Titel oder Zeitpunkt ihrer Filmvorführungen. Sie haben keinerlei Verwaltungsaufwand!
- Es werden ALLE Inhalte des MPLC-Repertoires mit einer Lizenz abgedeckt! Somit haben Sie Auswahl zwischen tausenden Filmen und Serien.
- Durch unsere Filmtitelsuche können Sie ganz einfach schauen, ob Ihr Wunschtitel in der Lizenz inbegriffen ist.
Zu beachten:
- Die aktive, öffentliche Bewerbung (z. B. durch Plakate, Programmhefte, Anzeigen, Flyer, Internetauftritte usw.) ist nicht gestattet. Hier ist ein Beispiel, wie Sie dennoch Werbung für ihr Event machen können.
- Erlaubt sind interne Ankündigungen ohne Bild- oder Werbematerial innerhalb der Einrichtung bzw. des Betriebes des Lizenznehmers (z. B. Informationen am schwarzen Brett).
- Die Erhebung eines Eintrittsgeldes oder die Zahlung einer Vergütung durch den Zuschauer ist nicht gestattet.
- Der Sinn dieser Einschränkungen liegt vor allem in der Abgrenzung von Ihren Nutzungen und Veranstalltungen zum kommerziellen Filmtheaterbetrieb.
- Hier können Sie sich die Lizenz-AGBs durchlesen.
- In begründbaren Ausnahmefällen bieten wir auch Einzellizenzen an. Bitte nehmen Sie hierfür Kontakt zu unseren Lizenzberatern auf.
Sollten Sie noch Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne telefonisch unter 06322 6059630 oder per E-Mail unter info@mplc-film.de.