Häufig gestellte Fragen

 

F Wann muss ich eine MPLC-Lizenz einholen?
A Wenn Filme außerhalb des privaten Bereiches vorgeführt werden, ist immer die Genehmigung des Rechteinhabers notwendig. Eine Vorführung ist immer dann öffentlich, also nicht mehr privat, wenn die anwesenden Personen in keiner engen persönlichen Verbundenheit stehen. In Räumlichkeiten, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, ist dies praktisch immer der Fall. Für die öffentliche Filmwiedergabe außerhalb von kommerziellen Kinos und Lichtspieltheatern können wir Ihnen für die Werke von mehreren Hundert Filmproduzenten, Filmverleihern und auch zahlreichen Fernsehproduzenten Einwilligungen erteilen. Schnell, unkompliziert, günstig und auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten.
F Für welche Filme wird eine Lizenz benötigt?
A Unsere Repertoirelizenz umfasst Filme, Serien, Zeichentrickfilme und Dokumentationen unserer Studios, Verleiher und Produzenten. Eine aktuelle Liste der entsprechenden Rechteinhaber finden Sie auf unserer Internetseite. Mit unserer Repertoirelizenz erhalten Sie die Berechtigung, alle Titel aus unserem Repertoire im Vertragszeitraum zu nutzen. Wenn Sie die Rechte für einen bestimmten Filmtitel klären möchten, überprüfen wir das gerne verbindlich für Sie.
F Für das Fernsehgerät bezahle ich bereits einen Rundfunkbeitrag, wofür brauche ich noch eine MPLC-Lizenz?
A Der Rundfunkbeitrag sichert die Finanzierung von ARD, ZDF sowie des Deutschlandradios und wird solidarisch von allen Nutzern geleistet, um tägliche Informationen, Bildung, Beratung und Unterhaltung durch die Rundfunkanstalten zu erhalten. Für die öffentliche Wiedergabe von Fernsehsendungen müssen die Rechte der jeweiligen Urheber hierfür eingeholt werden. Von uns erhalten Sie die nötigen Rechte von mehreren Hundert Filmstudios, Produzenten bzw. Verleiher für die öffentliche Wiedergabe derer Filmwerke durch die Wiedergabe über Fernsehsendungen.
F Was ist der Unterschied zwischen der MPLC und Corint Media (ehemals VG Media)?
A Die Corint Media ist eine Verwertungsgesellschaft der privaten Sendeunternehmen und Presseverleger und vertritt über 200 digitale verlegerische Angebote und deutsche sowie auch internationale private Radio- und Fernsehsender wie z.B. ANTENNE BAYERN, Klassik Radio, RTL RADIO und Sat.1, ProSieben, RTL, N24. Bei der öffentlichen Wiedergabe von Fernsehsendungen lizenziert die Corint Media diese Rechte der beteiligten Urheber (z.B. Redakteure, Moderatoren, Regisseure, Kameraleute, Drehbuchautoren), sofern diese ihre Rechte vertraglich über Arbeits- und Dienstverträgen oder mittelbar über Eigen- und Auftragsproduktionsverträge an die Sender übertragen haben. Der Sender überträgt diese Rechte in diesem Fall regelmäßig an die Corint Media. Mehrere Hundert Filmstudios, Filmverleiher und Produzenten haben mit der MPLC vertragliche Regelungen für die Nutzung ihrer Werke getroffen. Wir nehmen somit die Rechte für öffentliche Filmvorführungen und Wiedergaben statt. Für die Filmwerke von den Studios, Filmherstellern bzw. Verleihern, mit denen wir vertragliche Regelungen haben, werden auf die Rundfunkanstalten lediglich die Senderechte übertragen. Die öffentliche Wiedergabe im Sinne des UrhG § 22 UrhG dieser Filmwerke lizenziert regelmäßig die MPLC.
Ich bezahle bereits GEMA, wieso muss ich eine weitere Lizenz einholen?
A Wir erteilen Ihnen die Rechte der Filmstudios, Produzenten bzw. Verleiher für die öffentliche Wiedergabe derer Filmwerke bezüglich des bewegten Bildes. Die GEMA hingegen sichert die Rechte bei öffentlichen Musiknutzungen. Sie vertritt die ihr übertragenen Urheberrechte von Komponisten, Textdichter und Musikverlegern. Da in aller Regel bei Filmen und Fernsehsendungen auch Musik eingesetzt wird, muss das Recht zur öffentlichen Vorführung und/oder zur öffentlichen Wiedergabe der Musik und natürlich auch des bewegten Bildes erworben werden.
F Warum ist die Vorführung öffentlich, wenn Filme in einer kleinen Gruppe gezeigt werden?
A Nach dem Urheberrecht gilt ein Personenkreis nur dann als nicht öffentlich, wenn eine enge persönliche Verbundenheit unter allen Teilnehmern besteht. Dies ist praktisch nur im Privatbereich wie im Familien- und engsten Freundeskreis der Fall. Ein gemeinsames Interesse (z.B. im Verein) dagegen ist kein alleiniges Kriterium einer persönlichen Verbundenheit und gilt daher in aller Regel als öffentlich.
F Unsere Gäste, Mitglieder, Bewohner bringen ihre eigenen DVDs mit. Warum benötigen wir trotzdem eine Lizenz?
A Egal ob gekauft oder ausgeliehen, DVDs, Blu-ray und andere Filme dürfen nur privat gezeigt werden. Dieser Hinweis befindet sich auch meist am Anfang der Filme sowie auf der Verpackung. Er ist Vertragsinhalt. Wird der Film also von einem Gast mitgebracht, benötigt der Betreiber der Einrichtung eine Lizenz für die öffentliche Filmvorführung, unabhängig davon, wem die DVD gehört.
F Darf Eintritt verlangt werden?
A Die Repertoirelizenz ist eine Vorführungs- und Wiedergabeberechtigung. Sie deckt in aller Regel keine Vorführungen gegen Eintrittsgelder ab. Deshalb ist die Bewerbung der Filmvorführung außerhalb des Vorführortes verboten. Auf die Filmveranstaltung und das entsprechende Genre der Vorführung darf jedoch hingewiesen werden. Für Filmvorführungen gegen Eintrittsgeld und mit Werbung können Sie eine entsprechende Einzellizenz bei uns beantragen. Das einmalige Vorführungsrecht für diesen Filmtitel erhalten Sie dann entweder direkt von uns bzw. wir teilen Ihnen im Zweifel den entsprechenden Rechteinhaber mit, sofern wir Ihnen nicht weiterhelfen können.
F Wir sind eine gemeinnützige Organisation. Sind wir von den Bestimmungen des Urheberrechts befreit?
A Nein. Eine Lizenz ist grundsätzlich einzuholen, und zwar ungeachtet dessen, ob es sich um eine kommerzielle oder eine gemeinnützige Veranstaltung oder Einrichtung handelt.
F Was passiert, wenn ich keine nötige Lizenz für die Filmwiedergabe eingeholt habe?
A Die Verletzung von Urheberrechten lässt Schadensersatzansprüche entstehen und kann darüber hinaus eine Strafverfolgung nach sich ziehen.
F Wie gestaltet sich der Ablauf der Lizenzierung?
A Sie möchten in Ihrer Einrichtung Filme zeigen oder planen eine einzelne Filmvorführung? Wir haben für Sie die passende Lösung. Kontaktieren Sie uns einfach. Wir ermitteln für Sie die Höhe Ihrer Lizenz und lassen Ihnen einen entsprechenden Lizenzantrag zukommen. Nach Unterzeichnung erhalten Sie dann von uns ein Lizenzzertifikat für Ihre Veranstaltung oder Ihre Einrichtung.

Sie haben weitere Fragen, ein ganz individuelles Anliegen oder möchten einfach persönlich mit uns sprechen? Unsere Lizenzberater freuen sich auf Ihren Anruf!

 

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